Jagdrecht

Zu unseren Schwerpunkttätigkeiten gehört die Interessenvertretung unserer Mandanten in Angelegenheiten von Wild- und Jagd-Schadensersatz. Sprechen Sie mit unserer Kanzlei, wenn Sie Fragen oder Streitigkeiten im Bereich des Jagdrechts haben. Das betrifft Jäger und andere Betroffene gleichermaßen. Oft hilft hier schon unser hohes Maß an Expertise, um auf dem Beratungs- und Verhandlungsweg manchen Rechtsstreit zu vermeiden.
Neben den Bereichen des Schadensersatzes und der Jagdhaftpflicht vertreten wir unsere Mandanten, ob Jagdscheininhaber, Jagdpächter/-verpächter oder als Vorstand einer Jagdgenossenschaft, wenn es darum geht, Jagdpachtverträge und Gesellschaftsverträge, Vereinsstatuten abzuschließen oder durchzusetzen.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei folgenden rechtlichen Fragestellungen:

  • Wild- und Jagdschadensangelegenheiten
  • Haftungs-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldfragen
  • Erstellung und Überprüfung von Vereinsstatuten, Jagdgenossenschaftssatzungen, Jagdpachtverträgen und Jagdgesellschaftsverträgen
  • Verhandlungen zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften
  • Rechtsfragen rund um den Jagd- und Waffenschein (Erteilung, Verlängerung, Widerruf, Entziehung und Einziehung, etc.)

Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei:
Dr. Isabell von Moltke
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht